Kabel Deutschland verklagt die Deutsche Telekom
Kabelnetzbetreiber fordert günstigeren Zugang zu Kabelkanälen
Â
Die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH, eine hunderÂprozentige TochterÂgesellÂschaft der Kabel Deutschland Holding AG, klagt gegen die Deutsche Telekom auf Herabsetzung der Vergütung für die MitÂbenutzung von KabelÂkanälen. Angestrebt wird eine Reduzierung des jährlichen Entgelts von heute rund 100Â Millionen Euro um etwa zwei Drittel sowie die Rückzahlung überzahlter Beträge in Höhe von rund 273Â Millionen Euro zuzüglich Zinsen. Die Klage stützt sich auf den Vorwurf einer missbräuchlich überhöhten Vergütung. Kabel Deutschland erwartet, dass das Verfahren bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird.
Hintergrund der Klage sind Entscheidungen der Bundesnetzagentur, in denen die Entgelte für die Mitbenutzung von Kabelkanälen der Deutschen Telekom zum Zweck des für VDSL-Angebote erforderlichen Zugangs zu Kabelverzweigern (Multifunktionsgehäuse) zunächst bis 30. Juni 2013 auf ein Preisniveau reguliert wurden, das deutlich niedriger liegt als die gegenwärtig von Kabel Deutschland gezahlte Vergütung. Kabel Deutschland ist der Auffassung, dass es zwischen den regulierten und den von Kabel Deutschland genutzten Kabelkanälen keine Unterschiede gibt, die eine Abweichung der von Kabel Deutschland geschuldeten Vergütung von dem jeweils regulierten Entgelt rechtfertigen.
Telekom: Kabelanlagen nicht identisch mit regulierten Kabelanlagen
"Die Rechtsansicht von Kabel Deutschland ist falsch, der vereinbarte Preis völlig korrekt", heißt es dazu von der Telekom. Die Kabelanlagen, die die Kabelnetzbetreiber nutzen, seien nicht identisch mit denen, die von der BundesnetzÂagentur reguliert worden sind. "Dass ausgerechnet ein KabelnetzÂbetreiber wegen angeblich überhöhter Preise für die Nutzung unserer Kabelkanäle klagt, verwundert sehr", so ein Sprecher der Telekom gegenüber teltarif.de. "Schließlich sind es die Kabelnetzbetreiber, die Quasi-Monopole betreiben und niemanden ihre Infrastruktur nutzen lassen." Es stehe den KabelnetzÂbetreibern frei, KabelkanalÂanlagen von anderen Anbietern zu nutzen oder selbst Anlagen zu bauen, ließ die Telekom abschließend in einer Stellungnahme wissen.Quelle