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EU schützt Verbraucher vor Kostenfallen im Internet
Neue Richtlinie stärkt Verbraucherrechte beim Online-Einkauf
Wer online einen neuen Handy-Vertrag abschließt oder einen neuen Breitband-Internetzugang bestellt, bekommt häufig unaufgefordert zusätzliche Produkte wie etwa eine weitere SIM-Karte, eine Flatrate-Option oder eine Sicherheits-Software in seinen virtuellen Warenkorb gelegt. Künftig dürfen die Mobilfunk- und Internet-Provider ihren Kunden solche Zusatzleistungen nicht mehr auf so offensive Weise aufdrängen. Das EU-Parlament hat nämlich kürzlich die neue EU-Verbraucherrichtlinie verabschiedet, die die Rechte der Verbraucher in allen 27Â Mitgliedsstaaten insbesondere im Hinblick auf Information, Lieferbedingungen und das Widerrufsrecht beim Online-Einkauf stärkt. Die EU-weite Verbraucherrichtlinie sieht unter anderem den Schutz der Verbraucher gegen Kostenfallen, eine größere Preistransparenz, ein 14-tägiges Widerrufsrecht beim Online-Einkauf und Verbesserungen beim Recht auf Erstattung vor.
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