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Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung
Aktuelle Regelung verstößt gegen Grundgesetz
Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung verstößt in ihrer jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karlsruher Richter erklärten die seit 2008 geltende gesetzliche Regelung zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für verfassungswidrig und nichtig - sie verletze das Telekommunikationsgeheimnis, begründete der Erste Senat seine Entscheidung.
Klare Entscheidung: Die Speicherung ist verfassungswidrig.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird aus Sicht der Verfassungsrichter nicht gewahrt. Sie sprechen von einem "besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimns", das Rückschlüsse "bis in die Privatsphäre" ermögliche. Außerdem mangele es an einer Sicherheit für die Daten, und es gebe keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden sollen. Ferner kritisierten die Richter eine mangelnde Transparenz des Gesetzes.
Der Gesetzgeber muss ein neues Gesetz verabschieden und die vorhandenen Daten "unverzüglich" löschen lassen.
Quelle
Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung verstößt in ihrer jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karlsruher Richter erklärten die seit 2008 geltende gesetzliche Regelung zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für verfassungswidrig und nichtig - sie verletze das Telekommunikationsgeheimnis, begründete der Erste Senat seine Entscheidung.
Klare Entscheidung: Die Speicherung ist verfassungswidrig.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird aus Sicht der Verfassungsrichter nicht gewahrt. Sie sprechen von einem "besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimns", das Rückschlüsse "bis in die Privatsphäre" ermögliche. Außerdem mangele es an einer Sicherheit für die Daten, und es gebe keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden sollen. Ferner kritisierten die Richter eine mangelnde Transparenz des Gesetzes.
Der Gesetzgeber muss ein neues Gesetz verabschieden und die vorhandenen Daten "unverzüglich" löschen lassen.
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