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GVL erwirkt einstweilige Verfügung gegen kanadischen Webradio-Provider
Sonixcast wirbt irreführend mit Lizenz - deutsches Recht anwendbar, da beabsichtigter Abrufort Deutschland ist
Dem kanadische Webradio-Provider Sonixcast ist es verboten, durch Werbung den irreführenden Eindruck zu erwecken, dass Betreiber ihr Webradio in Deutschland mit einer Lizenz der kanadischen Verwertungsgesellschaft SOCAN legal ausstrahlen können. Eine entsprechende einstweilige Verfügung hat die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) am 21. Januar 2013 gegen den Webradio-Provider beim Landgericht Hamburg erwirkt (Veröffentlichung in der ZUM folgt). Wie die GVL in einer Pressemitteilung meldet, sind durch die SOCAN-Lizenz die Leistungsschutzrechte und Vergütungspflichten, die durch die deutsche Verwertungsgesellschaft für die ausübenden Künstler und Labels wahrgenommen werden, nicht erfasst.
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